HomeÖffnungszeitenJahres GrabbetreuungTrauerbindereiFotogalerieKontaktImpressum

PDF Jahres Grabbetreuung
AGB


AGB

 


Petra's Blumenshop, Wolfgang Feischl

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:




AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Grabpflege


1.) Grundsätze
a) Sämtliche pflegerischen Arbeiten werden nach Maßgabe der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung ausgeführt.
b) Veränderungen der Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen der Grabsteine, gestohlenen Blumen oder Gestecke, führen in keinem Falle zu Gewährleistungsansprüchen; es seiden, die Schäden sind auf grobfahrlässiges Verhalten des Pflegers zurückzuführen.
c) Der Auftraggeber teilt jede Änderung seiner Anschrift mit.

d) Bei Auftragserteilung sind 100 € Akontozahlung zu zahlen, die in der Jahresrechnung abgezogen bzw. wieder neu für das folge Jahr verrechnet werden.


2.) Bepflanzung
a) Jahreszeitliche bedingte Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
b) Eine Gewähr für das Anwachsen wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird.

c) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beauftragten beschränkt sich auf kostenlosen Ersatz der jeweiligen Pflanzen.
d) Eine Haftung für Schäden, durch höhere Gewalt (z.B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schwerer Regen, Wild, tierische und pflanzliche Schädlinge) entstehen, erfolgt nicht.
e) Grabvasen, Tonschalen werden auf Wunsch bei uns im Geschäft gelagert, eine Haftung für Schäden erfolgt dafür nicht.

3.) Grabpflege
a) Die Grabpflege wird mit Sorgfalt und auf Wunsch individuell ausgeführt.
b) Die Pflege umfasst: Säubern, und Abräumen der Grabflächen, Freihalten
von Unkraut, Bepflanzungen und Erhaltungsgießen.

4.) Auftragsdauer, Zahlungen
a) Aufträge die erteilt wurden, laufen um jeweils ein Jahr weiter, falls sie nicht nach dem Erhalt der Jahresrechnung schriftlich gekündigt werden.
(diese erhalten Sie im November des Jahres)
b) Die Saisongrabpflege wird jeweils im November für das laufende Jahr in Rechnung gestellt, und ist binnen 14 Tagen ohne Abzug einzuzahlen.
c) Zusatzleistungen wie Grabhügel abräumen, Zusatzbepflanzungen Räumungen der Grabstätten oder sonstige Arbeiten z. B. wegen einer neuen Beerdigung oder setzen eines Grabsteines mit Umrandung, werden jeweils nach erfolgter Arbeit in Rechnung gestellt.
d) Die Rechnungen müssen binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug bezahlt werden.
g) Die Verpflichtung zur Zahlung geht auf die Erben des Bestellers über.
d) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so behalten wir uns vor Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.


 


 

 




HomeÖffnungszeitenJahres GrabbetreuungTrauerbindereiFotogalerieKontaktImpressum